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„The Point of no return“ und dann die Scheidung?
Rechtliche Aspekte

Eine Beziehung zu beenden und sich vielleicht dann auch noch Scheiden zu lassen gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die Menschen in einer Partnerschaft treffen. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 129 300 Ehen richterlich geschieden (minus 6,1 Prozent zu 2022). Die Ehedauer liegt dann durchschnittlich bei 15 Jahren.

Lange vor der Trennung zeichnet sich in der Regel das Ende einer Paarbeziehung ab. Wissenschaftler aus Mainz haben in einer Studie von 2025 herausgefunden, dass vor einer endgültigen Trennung zwei Phasen feststellbar sind. „Um sich auflösende Partnerschaften besser zu verstehen, haben wir deren Entwicklung vom Ende her betrachtet.“ Erklärt Prof. Dr. Janina Bühler auf der Website der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Sie spricht von einem „Terminal Decline“, gekennzeichnet durch einen unterschiedlich stark ausgeprägten Grad an Unzufriedenheit in der Beziehung. Zunächst sinke die Beziehungszufriedenheit in der präterminalen Phase über mehrere Jahre nur ganz leicht. Typische Signale sind hier Genervtsein, häufiges Nörgeln, Mauern oder Rückzugsverhalten. In diesem Zeitraum ist eine Paartherapie mit dem Ziel, die Beziehung wieder auf die Füße zu stellen, sinnvoll und erfolgsversprechend. Dann komme es zu einem Knick, den Bühler als Transitionspunkt bezeichnet , dem „Point of no return“. Die terminale Phase dauere dann zwischen 7 und 28 Monaten. Wenn die letzte Phase erreicht wäre, so die Wissenschaftlerin, käme es später ausnahmslos zur Trennung. Häufig erlebe eine Person in der Partnerschaft diesen Transitionspunkt eher als die andere.

Einige Paare suchen erst professionelle Hilfe, wenn der kritische Punkt schon überschritten ist. Paaren sei also dringend geraten, rechtzeitig aktiv zu werden. Von alleine geht es in den seltensten Fällen wieder bergauf. Emotionale Verbundenheit, ehrliche und wertschätzende Kommunikation, Verlässlichkeit und eine gewisse Akzeptanz, den Partner auch mit seinen herausfordernden Seiten hinzunehmen, dagegen sichern eine Partnerschaft und führen zu Zufriedenheit.

Manchmal ist eine Trennung nicht mehr abwendbar. Spätestens dann machen sich verheiratete Partner auf den Weg zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht, um sich hier auch juristisch beraten zu lassen. Rechtsanwalt und Scheidungsfachmann  Niklas Clamann, der sich in seiner Kanzlei in Münster (https://www.online-scheidung-deutschland.de/) auf das Familienrecht spezialisiert hat, gibt an dieser Stelle wichtige Hinweise und Antworten auf  Fragen, die in meiner psychologischen Praxis von Paaren in einer Trennungssituation schon häufig gestellt wurden.

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Die Trennungsentscheidung ist da.  Wann muss ich eigentlich zum Anwalt?

 

Niklas Clamann: Die Entscheidung, sich zu trennen, fällt selten leicht. Ist die Entscheidung erst einmal gefallen, tauchen jedoch schnell neue Fragen auf. Neben den emotionalen Themen drängen sich ganz praktische Sorgen in den Vordergrund. Viele Menschen fragen sich, ob sie jetzt sofort zum Anwalt müssen, ob damit automatisch eine Scheidung eingeleitet wird oder ob der Gang zu einer juristischen Beratung nicht am Ende genau das auslöst, was sie eigentlich vermeiden wollen.

Aus meiner täglichen Arbeit im Familienrecht weiß ich, dass diese Ängste sehr verbreitet sind. Besonders häufig drehen sich die Sorgen um die eigene finanzielle Zukunft. In einer Beziehung oder Ehe wird meist gemeinsam gewirtschaftet, Einnahmen und Ausgaben werden aufeinander abgestimmt, Verantwortung wird geteilt. Fällt dieses gemeinsame Wirtschaften durch eine Trennung weg, entsteht bei vielen Menschen das Gefühl, den Boden unter den Füßen zu verlieren. Im ersten Gespräch mit einem Anwalt kann deshalb – je nach Bedarf des Mandanten – besprochen werden, welche rechtlichen Ansprüche grundsätzlich bestehen und was finanziell auf einen zukommen kann. Schon ein grober Überblick hilft oft, diffuse Ängste einzuordnen und wieder handlungsfähig zu werden.

Gleichzeitig erlebe ich immer wieder, dass eine frühe und sachliche rechtliche Beratung eher beruhigend wirkt als eskalierend. Sie schafft Orientierung in einer Situation, die sich für viele Menschen zunächst unübersichtlich anfühlt. Wichtig zu wissen ist dabei auch, dass der Gesetzgeber bewusst vorgesehen hat, dass eine Scheidung nicht sofort eingereicht werden kann. Voraussetzung ist in der Regel das sogenannte Trennungsjahr. Ehegatten sollen sich also zunächst ein Jahr lang Zeit nehmen, um in Ruhe zu überlegen, ob sie tatsächlich geschieden werden möchten oder ob sie ihrer Ehe noch einmal eine Chance geben wollen. Allein diese gesetzliche Bedenkzeit nimmt häufig Druck aus der Situation.

Nicht selten wird die Entscheidung der Trennung in dieser Zeit noch einmal überdacht. Dazu beitragen können sowohl juristische als auch psychologische Beratungen, die Klarheit über die eigene Situation verschaffen und helfen, die eigene Situation einzuordnen.

Was wird im ersten Gespräch mit dem Anwalt besprochen?

 

N.C: Im ersten Gespräch geht es nicht um Schuldfragen oder Strategien gegen den anderen, sondern um eine Einordnung der aktuellen Situation. Dabei spielen Fragen eine Rolle wie, ob man bereits getrennt lebt oder die Trennung noch bevorsteht, wie die Situation der gemeinsamen Kinder aussieht und welche finanziellen Themen grundsätzlich relevant sein könnten. Es geht nicht darum, sofort Entscheidungen zu treffen, sondern darum, einen Überblick zu bekommen und zu verstehen, welche Fragen überhaupt wichtig sind.

Vorbereitung und Unterlagen – wie viel ist wirklich nötig?

 

N. C.: Viele Menschen fragen sich im Vorfeld, welche Informationen sie zu einem solchen Gespräch mitbringen sollten. Hilfreich sind grundlegende Angaben zu Einkommen, Miet- oder Eigentumsverhältnissen und zur Familiensituation, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Niemand muss perfekt vorbereitet sein. Ein Beratungsgespräch dient gerade dazu, gemeinsam herauszufinden, was relevant ist und was vielleicht erst später eine Rolle spielt.

Gemeinsam oder getrennt zum Anwalt für Familienrecht?

 

N. C.: Eine häufige Frage ist, ob beide Partner gemeinsam zu einem Anwalt gehen können. Eine gemeinsame Beratung ist grundsätzlich möglich, solange es um eine erste Orientierung geht und keine widerstreitenden Interessen bestehen. Sobald jedoch konkrete rechtliche Schritte geplant sind, darf ein Anwalt nur eine Seite vertreten. Gerade in frühen Phasen kann eine gemeinsame Informationsberatung aber helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Kommunikation sachlich zu halten.

Für eine Scheidung wird zudem nur ein Anwalt benötigt. In einvernehmlichen Scheidungsverfahren wird daher so gut wie immer auch nur ein Anwalt beauftragt, um Kosten zu sparen. Der Anwalt darf im Scheidungsverfahren allerdings nur einen Ehegatten offiziell vertreten. Der andere Ehegatte kann ohne eigenen Anwalt problemlos am Scheidungsverfahren teilnehmen und muss lediglich den gestellten Anträgen zustimmen.

Beratung ohne Scheidung – geht das?

 

N.C.: Ebenso verbreitet ist die Sorge, dass man mit einem Anwalt automatisch in ein Scheidungsverfahren gerät. Das ist nicht der Fall. Eine anwaltliche Beratung bedeutet nicht, dass man sich endgültig für eine Scheidung entscheidet. Sie ist zunächst ein Gespräch, in dem es darum geht, die rechtliche Ausgangslage zu verstehen und mögliche Wege kennenzulernen. Niemand ist verpflichtet, nach einer Beratung weitere Schritte zu gehen.

Viele Menschen kommen mit dem Wunsch, sich einfach erst einmal zu informieren und wieder etwas Sicherheit zu gewinnen. Eine Beratung ist auch dann sinnvoll, wenn man sich bewusst noch nicht scheiden lassen möchte oder sogar hofft, einen anderen Weg zu finden. Rechtliche Information kann helfen, realistische Erwartungen zu entwickeln und unnötige Ängste abzubauen, was wiederum Gespräche zwischen den Partnern erleichtern kann.

Was kann ich tun, um die Kosten einer Scheidung möglichst gering zu halten?

 

N.C.: Die Kosten einer Scheidung lassen sich in vielen Fällen deutlich reduzieren, wenn frühzeitig Einigkeit erzielt wird und kein Rosenkrieg entsteht. Je mehr Themen außergerichtlich und einvernehmlich geklärt werden, desto geringer sind in der Regel die Kosten. Vor Gericht wird dann nur noch das notwendige Scheidungsverfahren selbst geführt. Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Regelungen zu den Kindern können und sollten möglichst außerhalb des Gerichts einvernehmlich geregelt werden.

Für das eigentliche Scheidungsverfahren wird bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt beauftragt, was ebenfalls zur Kostenersparnis beiträgt. Auf diese Weise lässt sich eine Scheidung häufig deutlich günstiger gestalten, als viele Menschen zunächst erwarten.

Ist es überhaupt sinnvoll, sich scheiden zu lassen?

 

Ob und wann eine Scheidung sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Situation ab, meint der Anwalt. Ist der emotionale Trennungsprozess abgeschlossen und der Entschluss zur Scheidung gefasst, kann eine frühzeitige Scheidung für den besserverdienenden Ehegatten aus finanzieller Sicht sinnvoll sein. Der finanziell schlechter gestellte Ehegatte profitiert hingegen häufig davon, länger in der Ehe zu verbleiben, da sich hieraus unterhaltsrechtliche Vorteile ergeben können.

Diese unterschiedlichen Interessen machen deutlich, wie wichtig eine sachliche Beratung ist, um die eigene Position realistisch einschätzen zu können und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Kann durch meinen Besuch bei einem Rechtsanwalt ein Rosenkrieg ausgelöst werden?

 

N.C.: Diese Sorge begegnet mir sehr häufig. Eine Erstberatung beim Anwalt löst noch gar nichts aus. Weder der andere Ehegatte noch das Familiengericht werden darüber informiert. Der Anwalt unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, und niemand muss von dem Gespräch erfahren.

Ein Anwalt, der seinen Mandanten in einen Rosenkrieg hineinbringt, handelt unprofessionell. Ein Rosenkrieg entsteht nicht durch rechtliche Beratung, sondern nur dann, wenn ein Mandant genau diesen Weg einschlagen möchte.

Psychologische und juristische  Begleitung bei einer Trennung als Ergänzung

 

Ob eine Scheidung am Ende sinnvoll oder notwendig ist, lässt sich zu Beginn selten eindeutig beantworten, meint Rechtsanwalt Niklas Clamann. Für manche Paare ist sie der letzte Schritt, für andere eine unvermeidbare Konsequenz. Wichtig ist, dass Entscheidungen nicht aus Angst oder Unwissen heraus getroffen werden, sondern auf einer informierten Grundlage. Juristische Beratung versteht sich dabei nicht als Gegenpol zu psychologischer Begleitung, sondern als ergänzender Baustein.

Gerade in Trennungssituationen zeigt sich, wie wertvoll es sein kann, verschiedene Perspektiven einzubeziehen. Während die psychologische Trennungsbegleitung hilft, emotionale Prozesse zu verstehen und Handlungsspielräume zu eröffnen, kann rechtliche Beratung dabei unterstützen, den äußeren Rahmen zu klären. Beides zusammen kann dazu beitragen, dass eine Trennung nicht zwangsläufig in Eskalation mündet, sondern möglichst verantwortungsvoll gestaltet oder gar überdacht wird.

Psychologische Beratung bei Trennungsabsichten.  Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

The Point of no return und dann die Scheidung? – Rechtliche Aspekte | Praxis für Familiencoaching ›› Dipl.-Psych. Cornelia Kroes